Ausbildung in Teilzeit
Das ZIB Zentrum für Integration und Bildung engagiert sich seit mehreren Jahren in der Unterstützung der Ausbildungsform Ausbildung in Teilzeit. Dafür arbeiten wir in verschiedenen Arbeitskreisen, Kooperationen und Netzwerken (siehe auch: Vernetzung und Kooperation), um für die Idee bei Firmen und Zielgruppe zu werben. Mütter, Väter, Alleinerziehende und Personen mit Pflegeaufgaben werden durch unsere Kurse auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung qualifiziert, begleitet und unterstützt.
Eine kurze Beschreibung der Vorteile und wichtigsten Aspekte der Teilzeitausbildung finden Sie auf dieser Seite.
Sie haben Kinder? Oder pflegen Angehörige? Wenn Sie aus diesen oder anderen Gründen Ihre Berufsausbildung bisher zurück gestellt haben, haben Sie die Chance, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
Sie eröffnen sich damit wieder den Zugang zur Ausbildung und stellen Ihr künftiges Arbeitsleben auf ein solides Fundament. Langfristig schaffen Sie sich bessere Grundlagen für ein berufliches Leben mit finanzieller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung.
Weitere Informationen zur Teilzeitausbildung erhalten Sie bei Klick auf den folgenden Link:
Infos zur Teilzeitausbildung für InteressentInnen und Auszubildende
Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, eine Auszubildende in Teilzeit einzustellen. Dies kann für Sie eine gute Chance sein, wenn Sie in Ihrem Unternehmen den Faktor Familienfreundlichkeit groß schreiben. Vielleicht möchten Sie einer jungen Mutter eine Chance geben, eine Ausbildung zu machen. Oder vielleicht möchte einer Ihrer Auszubildenden gern Angehörige pflegen und Sie geben ihm die Chance, die bestehende Ausbildung in eine Teilzeitausbildung umzuwandeln.
Betriebe bestätigen eine weitaus höhere Motivation und Zuverlässigkeit sowie oft auch bessere Prüfungserfolge bei den Teilzeitauszubildenden. Gut ausgebildete Arbeitskräfte stärken Ihr Unternehmen und wirken dem Fachkräftemangel entgegen.
Insgesamt bedeutet das, dass Sie als Unternehmer gewinnen, wenn Sie Ausbildungen in Teilzeit in Ihrem Betrieb einrichten.
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Rechtliche Aspekte
Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2005 entschieden, Betrieben und Auszubildenden, denen eine Vollzeitausbildung aufgrund familiärer Verpflichtungen verwehrt ist, die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen. Dies hat er in den Paragraphen 8 des Berufsbildungsgesetzes als auch in Paragraph 27 der Handwerksordnung gesetzlich verankert.
Teilzeitausbildung in der Praxis
Bei dieser Variante wird die wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Sie gilt für alle Ausbildungsberufe im dualen System. In der Praxis funktioniert das so:
- Die wöchentliche Ausbildungszeit wird auf 25 bis 30 Stunden reduziert. Dies entspricht etwa 75 Prozent der regulären Ausbildung.
- Der Berufsschulbesuch bleibt von der Kürzung unberührt, d.h. die Berufsschule wird regulär besucht.
- Die Teilzeitausbildung dauert in der Regel genauso lang wie die reguläre Ausbildung.
- Die Zahlung einer angepassten Ausbildungsvergütung ist möglich.
- Im Ausbildungsvertrag wird vermerkt, dass es sich um eine Teilzeitausbildung handelt.
- Da es sich bei der Teilzeitausbildung immer um Einzelfälle handelt, sind diese mit den zuständigen Kammern abzustimmen.
- Arbeitszeiten werden zwischen Betrieb und Auszubildenden abgestimmt.
Betriebe bestätigen eine weitaus höhere Motivation und Zuverlässigkeit sowie oft auch bessere Prüfungserfolge bei den Teilzeitauszubildenden.
Bergisches Netzwerk für Ausbildung in Teilzeit
Das ZIB ist Mitglied im 2008 gegründeten Bergischen Netzwerk für Ausbildung in Teilzeit. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zum Netzwerk zu erhalten.