Bildungsscheckberatung
Qualifizieren und Weiterbilden für die Arbeitswelt der Zukunft
Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen - flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Der Bildungsscheck NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung:
Wofür können Sie einen Bildungsscheck benötigen?
Sie möchten sich beruflich weiter entwickeln oder planen den Wiedereinstieg in eine neue berufliche Tätigkeit? Vielleicht möchten Sie einen Berufsabschluss nachholen oder eine Qualifizierung durchlaufen?
Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Weiterbildungskosten für Ihre berufliche Qualifizierung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte,
Berufsrückkehrende und Selbständige. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Für die Beantragung eines Bildungsschecks im individuellen Zugang bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Einen gültigen Personalausweis
- Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
- Anzahl der Mitarbeiter*innen
- Einkommensnachweis, aus dem das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
Angaben zur gewünschten Weiterbildung:
- Möglichst genauer Titel der Weiterbildung
- Anbieter der Weiterbildung (z.B. VHS oder anderer Bildungsträger)
- Möglichst 2 Vergleichsangebote
Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens gegenüber der Beratungsstelle kann nur anhand folgender Belege erbracht werden:
- Einkommenssteuerbescheid
- Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen
- Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein.
Für Unternehmen
Sie möchten Ihren Mitarbeitenden eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiter*in. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.
Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. online-basierte Fortbildungen (z. B. Webbinare), E-Learning und innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Der Bildungsscheck im betrieblichen Zugang richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die:
- eine Arbeitsstätte in NRW haben
- nicht mehr als 249 Personen beschäftigen
- nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
Für die Beantragung eines Bildungsschecks im betrieblichen Zugang bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Einen gültigen Personalausweis
- Angaben zum Unternehmen, welches die Bildungsschecks beantragt
- Name der Firma
- Betriebsnummer
- Anzahl der Mitarbeiter* innen sowie Anzahl der männlichen und weiblichen Mitarbeiter*innen
- Adresse & Telefonnummer des Unternehmens
- wenn die Geschäftsführung nicht persönlich erscheint: Vollmacht der GF
- Möglichst genauer Titel der WB
- Anbieter der WB (z.B. VHS oder anderer Bildungsträger)
- Möglichst 2 Vergleichsangebote
Im Vorfeld bitte Formblatt zum Datenschutz sowie die Anlage für die Mitarbeiter*innen anfordern! Diese Formulare bitte unterschrieben zum Beratungstermin mitbringen!